Für Kulturveranstaltungen im Rahmen des Sonderfonds gilt die befristete Sonderregelung (18. November bis 28. Februar 2022): Freiwillige Absagen von Veranstaltungen, die bis zum 31. Januar 2022 geplant sind, werden als „pandemiebedingt“ anerkannt.

Unter folgenden Voraussetzungen wird die Absage als „pandemiebedingt“ akzeptiert:

  • Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18. November 2021 und 28. Februar 2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31. Januar 2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31. Januar erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden.
  • Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert.
  • Registrierungsdatum der Veranstaltung bis 06. Dezember (einschließlich) oder
  • Registrierungsdatum nach dem 06. Dezember bis 31. Januar 2022, wenn die Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) nachweislich bis zum 06. Dezember begonnen hat.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hilft mit zwei Modulen: Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Über die Ausfallabsicherung können Veranstaltenden bei pandemiebedingter Absage Kosten erstattet werden.