Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die fehlenden Veranstaltungen, haben die Kreativ- und Kulturschaffenden in ganz Bayern schwer getroffen. Die Bayerische Staatsregierung hat im Oktober 2020 daher Hilfen in Form des Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 beschlossen. Das Programm zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für die Akteurinnen und Akteure abzumildern, Existenzen zu sichern und so die vielfältige bayerische Kultur- und Kreativlandschaft zu erhalten.
Das Bayrische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie die Regierungen bei der Durchführung der Programme.
Spielstätten- und Veranstalterprogramm Bayern
Das Spielstätten- und Veranstalterprogramm wurde im Rahmen des Kulturstabilisierungsprogramms des Freistaats Bayern verlängert und erweitert. Antragsberechtigt sind nicht nur Spielstätten (z.B. kleine und mittlere Theater), sondern auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) hat die Bayern Innovativ GmbH – der bayernkreativ angehört – mit der Abwicklung des Spielstättenprogramms beauftragt.
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Zur Beantwortung deiner individuellen Fragen haben wir ein Info-Telefon eingerichtet.
Du erreichst uns unter: 0911-20671-344
Montag und Mittwoch 13:30 – 16:30 Uhr und Freitag 09:30 – 12:30 Uhr
oder per E-Mail.
StipendienprogrAMM bAYERN
Der Startschuss für das Stipendienprogramm für Künstler*innen in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern ist 2021 gefallen. Es werden Stipendien mit einem Pauschalbetrag von 5.000 EUR vergeben. Dieser Betrag soll die künstlerische Arbeit für einen Zeitraum von zwölf Monaten unterstützen.
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sOLOSELBSTSTAENDIGENPROGRAMM bAYERN
Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe dient als Ersatz für coronabedingt entfallene Erwerbseinnahmen und hat zum Ziel, die privaten Lebenshaltungskosten der Betroffenen zu sichern. Abgelöst wurde damit das zum 30. September 2020 ausgelaufene Künstlerhilfsprogramm.
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Bei allgemeinen Fragen zum Soloselbstständigenprogramm wende Dich bitte telefonisch oder per E-Mail an die für Dich zuständige Bezirksregierung; die zuständige Bezirksregierung richtet sich nach deinem Wohnsitz.
bayernkreativFÖRDERLOTSE
Unsere Sammlung finanzieller Unterstützungsangebote
Die Förderlandschaft in Deutschland ist umfassend und vielfältig. Zur besseren Übersicht sammeln wir daher für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevante Förderprogramme, Stipendien, Wettbewerbe, Projektförderungen und Darlehen.
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