Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Bayern Innovativ GmbH – der bayernkreativ angehört – mit der Abwicklung des Spielstättenprogramms beauftragt.

Achtung: Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Das Programm endet, daher können seit dem 10. Juni 2022 keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet.

Antragsberechtigt sind nicht nur Spielstätten (z.B. kleine und mittlere Theater), sondern auch Kulturveranstaltende ohne eigene Spielstätte, die durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Nachzuweisen ist, dass der hauptsächliche Unternehmenszweck im Betrieb der Spielstätte bzw. in der Tätigkeit als Kulturveranstalter begründet liegt und das Geschäft in Bayern ansässig ist.

Das Antragsformular und weitere Informationen zum Programm findest du hier. Informationen zu den übrigen Komponenten des bayerischen Kulturstabilisierungsprogramms haben wir hier für dich zusammengefasst. 

Wir brauchen die ganze Vielfalt und Kraft, die von diesen kreativen Orten ausstrahlt. Wir brauchen die Bühnen, auf denen sich Künstlerinnen und Künstler präsentieren können. Daher ist jeder Euro aus dem Stabilisierungsprogramm gut angelegt.

Bernd Sibler, Kunstminister Bayern

Wir sind für dich da!
Du hast Fragen? Melde dich gerne jederzeit per E-Mail: spielstaettenprogramm@bayern-innovativ.de

Bitte beachte! Es ist uns leider nicht möglich, Fragen zu bereits gestellten Anträgen zu beantworten. Weiters können wir auch keinerlei Auskunft über Bescheide bzw. Auszahlungen geben. Vielen Dank für dein Verständnis.