Update zu Fördermöglichkeiten: Wir geben dir einen kurzen Überblick über Antragsfristen, Neuigkeiten, wichtigen Hinweisen zur Beantragung. Denn Kultur in Pandemiezeiten – das bedeutet oft noch immer, vor weniger Publikum zu spielen, unter Auflagen und mit Mehraufwand. Doch in diesem Sommer hat sich bei den Förderprogrammen einiges getan, damit Kultur eben trotz aller Hürden möglich wird. Wir geben dir hier einen Überblick über Fördermittel, Antragsfristen, Infektionsschutzmaßnahmen und Neuigkeiten zu den Hilfen von Bund und Land.

SCHRITT-FÜR-SCHRITT DURCH DEN FÖRDERDSCHUNGEL BEI KULTURVERANSTALTUNGEN:

Bundesmittel und Landesmittel für Kulturveranstaltungen können kombiniert werden. Bereitgestellte Bundesmittel müssen jedoch vorrangig beantragt werden. Im zweiten Schritt können dann die Landesmittel beantragt werden. Eine Überkompensation ist nach wie vor ausgeschlossen. Was bedeutet das konkret für Kulturveranstalter*innen?

  • Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
    Bitte prüfe zunächst, ob Du Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen beantragen möchtest. 
    Der Sonderfonds bietet zwei Komponenten: eine Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden beantragt werden. Sie soll die Lücke schließen zwischen den veranstaltungsbezogenen Kosten und den tatsächlichen Einnahmen, die in der Pandemie durch verschiedene Auflagen geringer ausfallen. Eine Ausfallabsicherung ist ebenfalls in dieser Förderung für den Fall enthalten, dass die Veranstaltung pandemiebedingt abgesagt oder verschoben werden muss.
    Für Veranstaltungen über 2.000 Teilnehmende kann eine Ausfallabsicherung beantragt werden.
    Wichtig! Für die Inanspruchnahme beider Module des Fonds ist es notwendig, dass die Veranstaltungen vor der tatsächlichen Durchführung auf der Website des Sonderfonds registriert werden. Eine Anmeldung im Nachgang ist nicht möglich. Alle Informationen zum Sonderfonds findest Du hier
  • Überbrückungshilfe III plus
    Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die hohe Fixkosten haben, können noch bis 31.12.2021 Überbrückungshilfe III plus beantragen. Innerhalb der aktuell laufenden Antragsphase deckt die Hilfe die Monate Oktober bis Dezember ab. Bitte prüfe, ob Du diese Mittel beantragen kannst. Bist Du antragsberechtigt, musst Du zunächst diese Mittel beantragen, bevor Du Landesmittel in Anspruch nehmen kannst. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe III plus findest Du auf der Homepage des Bundes.
  • Neustarthilfe plus
    Die Neustarthilfe plus wendet sich an Soloselbstständige, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte ohne hohe Fixkosten. Auch Genossenschaften und Kapitalgesellschaften sind antragsberechtigt. Für die beiden Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember können noch bis zum 31.12.2021 Anträge gestellt werden, ohne prüfenden Dritten, über das ELSTER-Zertifikat: Überbrückungshilfe Unternehmen – Neustarthilfe Plus (für die Monate Oktober bis Dezember). 
  • Spielstätten- und Veranstalterprogramm des Freistaats Bayern
    Sobald Du die Bundesmittel für dich geprüft und ggf. beantragt und einen Bescheid erhalten hast, bist Du auch antragsberechtigt für Fördermittel aus den Landesprogrammen, z. B. für das Spielstätten- und Veranstalterprogramm des Freistaats Bayern.
    Für Veranstaltungen von Januar bis Juni 2021 ist die Antragsfrist der September 2021. Für Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte ist die Antragsfrist der 30.09.2022. Alle Informationen zum Spielstättenprogramm erhältst Du hier.

Ruf uns an. Wir helfen dir gerne weiter!

Gerne informieren wir dich zu den unterschiedlichen Förderungen persönlich:
Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
unter 0911-20671-455.

Zusätzlich haben wir ein Info-Telefon speziell für die Beantragung der bayerischen Landesprogramme.
Montag und Mittwoch von 13:30 bis 16:30 Uhr
Freitag von 09:30 bis 12:30 Uhr
unter 0911-20671-344.


Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Alle wichtigen Regelungen haben wir dir hier zusammengefasst: