+++Update vom 16. November 2021+++ Das Spielstättenprogramm wurde im Rahmen des Kulturstabilisierungsprogramms des Freistaats Bayern verlängert und erweitert. Antragsberechtigt sind ab sofort nicht nur Spielstätten (z.B. kleine und mittlere Theater), sondern auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Nachzuweisen ist, dass der hauptsächliche Unternehmenszweck im Betrieb der Spielstätte bzw. in der Tätigkeit als Kulturveranstalter begründet liegt und das Geschäft in Bayern ansässig ist. Verlängert wurde das Programm bis vorerst 30. Juni 2021.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) hat die Bayern Innovativ GmbH – der bayernkreativ angehört – mit der Abwicklung des Spielstättenprogramms beauftragt. Das Antragsformular und weitere Informationen zum Programm findest Du hier. Informationen zu den übrigen Komponenten des bayerischen Kulturstabilisierungsprogramms haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Hier geht es zu weiteren Informationen zum Spielstättenprogramm Bayern und zum Antrag. Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen findest Du hier.Wir brauchen die ganze Vielfalt und Kraft, die von diesen kreativen Orten ausstrahlt. Wir brauchen die Bühnen, auf denen sich Künstlerinnen und Künstler präsentieren können. Daher ist jeder Euro aus dem Stabilisierungsprogramm gut angelegt.
Bernd Sibler, Kunstminister Bayern