Erfreuliche News: Kulturstaatsministerin Claudia Roth stellte vergangenen Dienstag im Bundeskanzleramt ihre Pläne zur Einführung von Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung der BKM vor. Ziel ist es, professionelle, freie Kreative in verschiedenen Bereichen eine garantierte Mindestvergütung zu bieten. Außerdem präsentierte Claudia Roth ihre Ideen zur Reform der deutschen Filmförderung.

Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und zum 01. Juli 2024 verbindlich. 

Die Pläne zur Reform der Filmförderung zielen darauf ab, die Förderung einfacher, effizienter und transparenter zu gestalten und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. Die Reform umfasst die Novellierung des Filmförderungsgesetzes, die Einführung eines Steueranreizmodells und eine Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienstanbietende. Damit sollen die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen in Deutschland verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts gesteigert werden.