Rechtsanwältin Dr. Julia Schafdecker (SKW Schwarz) gab uns vergangenen Montag, den 13. November 2023 im Rahmen des 13. Symposiums zur Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropolregion Nürnberg einen umfassenden Einblick in zentralendatenschutzrechtliche Gesichtspunkte im Zusammenhang mit generativer KI. Außerdem haben wir erfahren, welche Aspekte im Hinblick auf das Urheberrecht dabei entscheidend sind.

Stellt KI das Urheberrecht auf den Kopf ? Training, Prompts und Output

Die Funktionsweise von KI lässt sich laut Dr. Julia Schafdecker in drei Phasen unterteilen: Training, Prompts und Output, wobei Training und Prompts Vorgänge sind, bei denen die KI mit Informationen versorgt wird. Die rechtliche Klärung bezüglich des Eigentums an KI-generierten Werken erfordert eine separate Betrachtung dieser Phasen.

Die Frage, aus welchen Quellen eine KI lernen darf und wer urheberrechtlich geschütztes Material zum Training verwenden darf, steht im Fokus. Gemäß deutschem Urheberrecht darf nur der Urheber sein Werk vervielfältigen, es sei denn, er vergibt eine Lizenz. Eine neue gesetzliche Norm, Artikel §44b UrhG, regelt das Data-Mining für das Training von KIs. Die Referentin illustriert dies anhand von KI-generierten Bildern mit unterschiedlichen Prompts, wobei betont wird, dass der Input (Prompts) maßgeblich für die Vielfalt der generierten Ergebnisse ist.

Im deutschen Recht definiert sich ein Werk als persönliche geistige Schöpfung. Die Frage, ob das Formulieren eines Prompts bereits als schöpferischer Akt gilt und ob ein von einer KI generiertes Bild als Werk betrachtet wird, wird verneint. Dr. Julia Schafdecker erklärt, dass nach deutschem Recht nur ein Prompt allein noch kein Werk macht. Das Werk entsteht im Vorgang vom Prompt bis zum Output, der von einer Maschine und nicht von einem Menschen durchgeführt wird. Da dieser Vorgang undurchsichtig ist und nicht von einer Person geschaffen wird, fehlt es an persönlicher Schöpfung, und somit gibt es keine Schöpfungshöhe.

Und wie wird es in der Zukunft aussehen?

Besonders die politische Debatte über den Umgang mit KI-Erzeugnissen wird nach Einschätzung der Referentin und unserer juristische Expertin künftige Regelungen beeinflussen. Eine gerade diskutierte EU-KI-Verordnung mit Fokus auf Transparenz wird erwartet, was die Rechtsverfolgung erleichtern soll. Darüber hinaus wird die Integration von KI-Themen in Vertragsformulierungen einen bedeutenden Platz in der zukünftigen rechtlichen Landschaft einnehmen.

Gemeinsam mit dem Media Lab Bayern haben wir das vierte Panel zum Thema „Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Urheberrecht und Wertschöpfung im Medienbereich“ im Rahmen des 13. Symposiums gestaltet und begleitet. Und werden auch in Zukunft dieses aktuelle Thema für dich weiterverfolgen. Wir danken Marie Gutmann für die grafische und illustrative Unterstützung.

Offizieller Blog zum 13. Symposium zur Kultur- und Kreativwirtschaft

Möchtest du mehr über die Inhalte des Symposiums zum Thema „KI: Presse- und Rundfunkmarkt in Transformation“ erfahren, dann schau dir den offiziellen Blog an. Dort findest du zu jedem Panel einen ausführlichen Beitrag, natürlich auch zu unserem Thema „KI und Urheberrecht“.

Über die Symposien der EMN: Der Slogan „Heimat für Kreative“ ist für die Europäische Metropolregion Nürnberg Programm. Die jährlich von der EMN ausgerichteten Symposien zur Kultur- und Kreativwirtschaft beleuchten jeweils einen der elf Teilmärkte. Es geht um die Bedarfe, Herausforderungen und Chancen – aber auch um Sichtbarmachung der gesamten Branche. Seit 2011 hat die Reihe bei Kultur- und Kreativschaffenden aus Bayern und darüber hinaus mittlerweile einen festen Platz im Terminkalender. bayernkreativ unterstützte hier größtenteils als Kooperationspartner. Mehr erfahren.