Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe dient als Ersatz für coronabedingt entfallene Erwerbseinnahmen und hat zum Ziel, die privaten Lebenshaltungskosten der Betroffenen zu sichern. Abgelöst wurde damit das zum 30. September 2020 ausgelaufene Künstlerhilfsprogramm
Programmverlängerung bis zum 31.03.2022
Anträge für das erste Quartal 2022 können im Laufe des Januars gestellt werden.
Mehr Infos in Kürze.
Das Programm greift rückwirkend für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 und richtet sich konkret an freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag Antragszeitraum 2020: 1. Oktober 2020, Stichtag Antragszeitraum Januar bis Juni 2021: 1. Januar 2021, Stichtag Antragszeitraum Juli bis Dezember 2021: 1. Juli 2021), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.
Für den Zeitraum, für den der Antragsteller bereits Grundsicherung bezieht oder beantragt hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm. Alle Antragsvoraussetzungen kannst Du hier nachlesen.
Hast du Fragen?
Bei allgemeinen Fragen zum Soloselbstständigenprogramm wende Dich bitte telefonisch oder per E-Mail an die für Dich zuständige Bezirksregierung; die zuständige Bezirksregierung richtet sich nach deinem Wohnsitz.
Bei Fragen bzw. Änderungen zu deinem Antrag bzw. Bescheid wenden dich bitte per E-Mail unter Angabe deiner Fall-Nummer an deine zuständige Bezirksregierung:
Regierung von Oberbayern:
Telefon: 089-21760
soloselbststaendigenprogramm@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern:
Telefon 0871-8081248
soloselbststaendigenprogramm@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz:
Telefon 0941-56801253
soloselbststaendigenprogramm@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken:
Telefon 0921-6040
soloselbststaendigenprogramm@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken:
Telefon 0981-531675
rmfr.solo-programm-kuenstler@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken:
Telefon 0931-3805105
soloselbststaendigenprogramm@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben:
Telefon 0821-3272350
kuenstlerhilfe@reg-schw.bayern.de