https://vimeo.com/120957112
Das Spielstättenprogramm Bayern
+++Update vom 16. November 2021+++ Das Spielstättenprogramm wurde im Rahmen des Kulturstabilisierungsprogramms des Freistaats Bayern verlängert und erweitert. Antragsberechtigt sind ab sofort nicht nur Spielstätten (z.B. kleine und mittlere Theater), sondern auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Nachzuweisen ist, dass der hauptsächliche Unternehmenszweck im Betrieb der Spielstätte bzw. in der Tätigkeit als Kulturveranstalter begründet liegt und das Geschäft in Bayern ansässig ist. Verlängert wurde das Programm bis […]