Auch im Spielstätten- und Veranstalterprogramm Bayern können ab sofort Anträge fürs erste Quartal 2022 gestellt werden. Aber keine Eile: Die Antragstellung für Q1/2022 ist bis 31. Dezember möglich.

Auf der Bayern Innovativ-Seite findest Du sämtliche Infos und – wie auch letztes Jahr – FAQs.

Über das Programm

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe dient als Ersatz für coronabedingt entfallene Erwerbseinnahmen und hat zum Ziel, die privaten Lebenshaltungskosten der Betroffenen zu sichern.