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Risiken absichern mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Fonds bleibt bis Ende des Jahres bestehen. Sie bietet Kulturveranstaltenden einen Zuschuss auf die Ticketeinnahmen – damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Du bist nicht sicher, ob du antragsberechtigt bist? Dich interessiert, wie es sich mit freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen verhält? Du möchtest wissen, was man bei der Antragsstellung beachten sollte? Wir geben dir am 27. April alle Informationen an die Hand, damit du trotz aktueller Unsicherheiten deine Veranstaltung durchführen kannst.

Wir freuen uns, dass Tatjana Dörfler, Koordinatorin für Recht für Kunst und Kultur des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, den Sonderfonds und seine Neuerungen vorstellt. Sie wird dir sämtliche Fragen beantworten und wichtige Hinweise zur Antragstellung geben.

Du möchtest dich vorab schon über den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen informieren? Hier findest du weitere Informationen.

Anmeldung

Hinweis: Wir können deine Anmeldung bis zu einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn bearbeiten. Eine Teilnahme bei einer Anmeldung nach dieser Frist können wir nicht garantieren. Wir bitten um dein Verständnis!

Melde dich gerne kostenfrei über unser Anmeldeformular an:

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