Der Freistaat Bayern und der Bund haben sich ergänzende Hilfen auf den Weg gebracht, um trotz der steigenden Energiepreise ein breites, bezahlbares Kulturangebot aufrechtzuerhalten. Diese dienen der Abfederung der Mehrbedarfe – verursacht durch die steigenden Energiepreise trotz der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom.

Nun ist es endlich soweit: Förderanträge können ab sofort und ausschließlich über die Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de gestellt werden. Die Bezirksregierung des Freistaats Bayern, in dem die antragsstellende Kultureinrichtung liegt, bearbeitet und verbescheidet den Antrag. Die Anträge für den ersten Förderzeitraum (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Es reicht ein Antrag, um sowohl Hilfen beim Kulturfonds Energie des Bundes als auch beim Bayernbonus für Kultureinrichtungen zu beantragen. Antragstellende, die bereits im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert sind, können sich mit denselben Zugangsdaten auch auf der Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de anmelden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen stockt den Fördersatz des Kulturfonds Energie des Bundes für Kultureinrichtungen mit Sitz in Bayern auf.
  • Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen ist ausschließlich für Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.
  • Der Kulturfonds Energie des Bundes gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, einschließlich Kultureinrichtungen für kulturelle Bildung und soziokulturelle Zentren.
  • Ebenso können Kulturveranstaltende einen Antrag stellen, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind.
  • Die Förderung durch den Kulturfonds des Bundes wird rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und maximal bis zum 30. April 2024 gewährt. Die Förderung durch den Bayernbonus für Kultureinrichtungen läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2023.
  • Alle weiteren Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft, wie zum Beispiel selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Betriebsstätten (z.B. Tonstudio oder Atelier), finden hier eine Übersicht von weiteren Härtefallhilfen des Freistaats Bayern im Bereich Energie.