Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen stockt den Fördersatz des Kulturfonds Energie des Bundes für Kultureinrichtungen mit Sitz in Bayern auf. Der Kulturfonds Energie des Bundes (beendet am 21. November 2023) gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, einschließlich Kultureinrichtungen für kulturelle Bildung und soziokulturelle Zentren.

Am 31. März 2024 endet nun die Frist für die vierte und letzte Tranche (01. Oktober bis 31. Dezember 2023) für die Hilfe aus dem Bayernbonus für Kultureinrichtungen (ohne Anteil Bundesförderung). Anträge können über die Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de gestellt werden. Bitte beachte: Über den Bayernbonus sind ausschließlich Kultureinrichtungen förderberechtigt; Kulturveranstaltende sind ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.

Antragsstellung

Antragstellende, die bereits im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert sind, können sich mit denselben Zugangsdaten auch auf der Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de anmelden. Die Bezirksregierung des Freistaats Bayern, in dem die antragsstellende Kultureinrichtung liegt, bearbeitet und verbescheidet den Antrag.

Hinweis zum Kulturfonds Energie des Bundes

Anträge von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden, die nach dem 21. November 2023 gestellt wurden, werden hinsichtlich der Förderung aus dem Kulturfonds Energie des Bundes nicht mehr positiv verbeschieden. Grund ist die am 21. November 2023 ausgesprochene Haushaltssperre gem. § 41 BHO für alle Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und damit auch für den Kulturfonds Energie des Bundes. Weitere Informationen hierzu findest du unter: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html