Mit diesem Fond möchte der Bund die steigende Energiekosten von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen abfedern. Zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen bietet der Bund gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Der Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom wird ausgeglichen. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Detaillierte Informationen zu den Antragsbedingungen – Wer ist antragberechtigt? Welche Energiekosten werden übernommen? Wie differenzieren sich die Fallgruppen? findest du hier.

Ein Antrag kann derzeit aber noch nicht gestellt werden.