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Zum Verleih und Vertrieb insbesondere von in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen kann Verleih- und Vertriebsgesellschaften ein bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann bis zu 50% der nachgewiesenen Verleihvorkosten (z. B. Herstellung DCP, Werbung und Marketing) oder Vertriebskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

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