Die Talentfilmförderung ist eine spezielle Form der Produktionsförderung. Sie setzt dort an, wo die Ausbildung endet und die ersten Schritte ins Berufsleben erfolgen. Insgesamt stehen für das Jahr 2025 rund 2 Mio. Euro für Talentfilme zur Verfügung. In den Bereichen Abschluss- und Erstlingsfilm können Studierende, Absolventinnen und Absolventen bayerischer Film- und Fernsehhochschulen gefördert werden. Es sind nur Studierende und Absolventinnen und Absolventen antragsberechtigt, die einen Vollstudiengang in Regie, Produktion oder Animation durchlaufen haben. Studentische Übungsfilme werden nicht gefördert.

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