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Für abendfüllende Kinofilme und international vermarktbare Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs (Spiefilm), der Drehvorlage (Dokumentarfilm) bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden. Antragsberechtigt sind Autorinnen und Autoren, wenn es sich um einen von den Autorinnen oder den Autoren selbst entwickelten Stoff handelt oder um einen Stoff von Dritten, dessen Verfilmungs- und Auswertungsrechte die Autorinnen oder die Autoren selbst erworben haben. Ebenfalls antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, wenn sie den Stoff selbst verfilmen wollen und es sich um einen von den Produzentinnen oder den Produzenten selbst entwickelten Stoff handelt oder um einen Stoff von Autorinnen , Autor oder Dritten, dessen Verfilmungs- und Auswertungsrechte die Produzentinnen und Produzenten selbst erworben haben.

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