Vor der eigentlichen Produktionsphase können Produzentinnen und Produzenten sowohl für Kino- als auch für Fernsehfilme und serielle Fernsehformate Projektentwicklungsförderung beantragen. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben. Sie kann bis zu 70% der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen. Der Höchstsatz für Kino- und Fernsehfilme liegt bei 100.000 Euro. Für serielle Formate liegt der Höchstsatz bei 150.000 Euro. Wird für das Vorhaben Produktionsförderung gewährt, wird das Darlehen hierauf angerechnet. Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
