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Die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 3 Mio. Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Förderdarlehen vergeben. Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Koproduktionen benötigen eine deutsche Produzentin oder einen deutschen Produzenten, um Förderung beim FFF beantragen zu können.

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