Der FFF fördert die Herstellung von Filmen und seriellen Formaten für das Fernsehen. Die Herstellung von Fernsehfilmen (Einteiler oder Mehrteiler) kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 600.000 Euro. Die Herstellung von seriellen Fernsehformaten (mindestens vier fortlaufende oder durch ein übergeordnetes Thema verbundene Episoden) kann mit bis zu 30 % der Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1 Million Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen vergeben. Die Herstellung von Fernsehserien kann nur gefördert werden, wenn an der Finanzierung ein Fernsehveranstalter als Koproduzent/Kofinanzier beteiligt und eine lineare Auswertung vorgesehen ist. Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

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