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Bildenden Künstlerinnen und Künstlern kann auf Antrag für ihre erste Einzelausstellung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Herstellung des Katalogs gewährt werden.

Der Zuschuss ist beim Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V. zu beantragen.

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