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Die jurybasierte kulturelle Verleihförderung kann den Verleih künstlerisch anspruchsvoller programmfüllender Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 150.000 Euro fördern. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Filme mit erheblicher deutscher kultureller Prägung und mit Verleihvorkosten bis zu 600.000 Euro.
Die Höchstbegrenzung der Verleihkosten gilt nicht für Filme, die in der jurybasierten Produktionsförderung nach dieser oder vorhergehender Richtlinien zur kulturellen Filmförderung der BKM, mit Mitteln des Deutschen Filmpreises und des Deutschen Kurzfilmpreises hergestellt oder die in der Produktionsförderung und Talentförderung des Kuratoriums junger deutscher Film gefördert wurden.