Im Rahmen der Investitionsförderung können gewerbliche bayerische Kinobetreiber Zuschüsse für die Modernisierung und Verbesserung sowie die Neuerrichtung von Kinosälen beantragen. Gefördert werden kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen sowie bauliche Maßnahmen bis zu einer Gesamtsumme von 3 Millionen Euro.
Der Zuschuss kann bis zu 30%, höchstens jedoch 100.000 Euro der zuwendungsfähigen Investitionen betragen. Für Neuerrichtungen von Kinos beträgt die maximale Zuschusshöhe 250.000 Euro. Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln der FFA (30 % FFF Zuschuss + 50 % FFA Darlehen/Zuschuss) und des BKM zulässig. Anträge können jedoch nur bewilligt werden, wenn die Antragstellerinnen oder die Antragsteller mindestens einen Eigenanteil von 20 % der Investitionskosten in die Gesamtfinanzierung einbringen.