Aus dem Sonderprogramm Internationale Koproduktionen können beim FFF Bayern nach Ziffer 3 der Richtlinien für die Herstellung von Kinofilmen und Serien Anträge auf bedingt rückzahlbare Darlehen gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen. Der Höchstbetrag für Koproduktionen liegt bei 2 Mio. Euro für Kinofilme und für Serien. Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Koproduktionen benötigen eine deutsche Produzentin oder einen deutschen Produzenten, um Förderung beim FFF beantragen zu können. Bei Kinofilmen muss mindestens ein Koproduktionspartner aus einem nicht deutschsprachigen Land kommen. Die Kinofilme oder Serien müssen für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sein. Kinofilme müssen über Gesamtherstellungskosten von mindestens 5 Millionen Euro verfügen. Bei Serien sollen die Herstellungskosten pro Episode mindestens 1,2 Mio. Euro (bezogen auf 60 Minuten Länge) oder 20.000 Euro pro Minute bei anderen Längen pro Episode betragen.

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