Für innovative audiovisuelle Formate (bisher: „Webserie“), die für eine in der Regel non-lineare Rezeption bestimmt sind und in Bayern produziert werden, kann Produktionsförderung beantragt werden. Die Förderung soll dazu beitragen, dass neuartige Formate auch ohne Beteiligung eines TV-Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können. Formate aller Genres sind möglich. Innovativ können z.B. solche Formate sein, deren Lauflängen sich außerhalb üblicher Senderformate bewegen, deren Machart neue Zielgruppen anspricht oder Formate, die über neue digitale Ausspielwege verbreitet werden. Neue Formatideen sollten thematisch auf längere Sicht tragfähig sein und über einen längeren Zeitraum auf einer Plattform veröffentlicht werden. Als Plattform kommen auf dem Markt erfolgreich etablierte VOD-/Streaming oder Mobile-Plattformen oder auch internetbasierte Angebote von Sendern (z.B. Mediatheken, FAST Channels) in Betracht. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben und kann bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten, höchstens jedoch 50.000 Euro je Vorhaben betragen. Dieser Förderbereich richtet sich vor allem an Produzentinnen, Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher aus Bayern.
