- Dieser Termin hat bereits stattgefunden.
Im Mittelpunkt des Förderbereichs steht die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung von europäischen Werken. Übersetzt werden können belletristische Werke (works of fiction) aller Genres. Die Werke müssen von europäischen Autor:innen stammen und von der Amtssprache eines teilnahmeberechtigten Landes in die Amtssprache eines anderen teilnahmeberechtigten Landes übersetzt werden. Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen.