Gefördert werden Filmfestivals in ganz Bayern, insbesondere in ländlichen Regionen. Filmfestivals im Sinne der Fördergrundsätze sind örtlich durchgeführte, wiederkehrende Veranstaltungen, die an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden und über eine künstlerisch-kuratorische Gestaltung und ein programmatisches Festivalprofil verfügen. Das Festival muss dazu ein begleitendes Rahmenprogramm (u.a. Publikumsgespräche, Diskussionen, Preisverleihungen, Veranstaltungen) haben.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben. Kinobetreiber und Kinobetreiberinnen als natürliche oder juristische Personen sind nur antragsberechtigt, sofern sie außerhalb ihres Kinobetriebs ein Filmfestival nach den Kriterien der Filmfestivalförderung durchführen.

Zu den Terminen