- Dieser Termin hat bereits stattgefunden.
Die Antragsfrist für die Bewilligungszeiträume 2. Halbjahr 2021, 1. und 2. Quartal 2022 wird im Spielstätten- und Veranstalterprogramm auf den 10. Juni 2022 verkürzt. Die Verkürzung der Frist dient der Einhaltung europarechtlicher Beihilferegelungen. Was das für dich und deinen Antrag konkret bedeutet und wie du nun am besten vorgehst, darüber klären wir dich umfassend am 04. Mai 2022 auf.
Anmeldung
Hinweis: Wir können deine Anmeldung bis zu einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn bearbeiten. Eine Teilnahme bei einer Anmeldung nach dieser Frist können wir nicht garantieren. Wir bitten um dein Verständnis!
Melde dich gerne kostenfrei über unser Anmeldeformular an: