Die Drehbuchförderung teilt sich in zwei Phasen und kann insgesamt in einer Höhe von bis zu 40.000 Euro unterstützt werden. In der 1. Phase/Grundförderung, wird ein Treatment hin zur ersten Drehbuchfassung entwickelt. Die 2. Phase/Fortentwicklung tritt nach Abnahme der 1. Phase ein, sofern eine ernsthafte Beabsichtigung der Verfilmung des Buchs durch eine Herstellerin oder einen Hersteller nachgewiesen wird und diese bzw. dieser bereit ist einen Eigenanteil in Höhe von 10.000 Euro in die Entwicklung des Projektes einzubringen. In dieser Phase wird von der ersten Drehbuchfassung weiterentwickelt bis hin zu einer zur Produktionsvorbereitung geeigneten Drehbuchfassung.

Bei der Förderung handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen, die den Lebensunterhalt der Autor*innen während der Fördermaßnahme sichern sollen. Sie sind kein Drehbuch-Honorar und auf dieses nicht anrechenbar.

Zu den Terminen