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Nach dem „Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler“ (Bekanntmachung) können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer aus mindestens fünf Fachleuten bestehenden Auswahlkommission vergeben. Die Bewerbungen sind bei der Regierung, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers befindet, einzureichen. Hierfür ist der Bewerbungsbogen, der auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zum Download und Ausfüllen bereitsteht, zu verwenden. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.

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