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Das Seminar vermittelt das Rüstzeug, um sich den im beruflichen Alltag der Branche auftretenden Vertrags- und Rechtsfragen stellen zu können. Es richtet sich sowohl an befristet angestellte Film- und Fernsehschaffende als auch an die auf selbständiger Basis arbeitenden Filmkünstler.

Schwerpunkt des Seminars ist das Arbeits- und Sozialrecht mit seinen zahlreichen Besonderheiten in der Film- und Fernsehbranche (Medienarbeitsrecht). Dabei werden auch die unterschiedlichen Beschäftigungsformen (selbständig/nichtselbständig, unständig/auf Produktionsdauer beschäftigt) einschließlich der Statusfeststellung behandelt. Besonderes Augenmerk wird auf die soziale Absicherung gegen Krankheit, Alter, Berufsunfall, Berufsunfähigkeit etc. gelegt. Dabei werden die für Filmschaffenden wichtigen Einrichtungen von der Künstlersozialkasse über die Pensionskasse der Rundfunkanstalten bis zur VG Bild-Kunst erläutert. Ebenso wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten sich für eine private Altersvorsorge z.B. über Presseversorgungswerk bieten und für wen Riester – bzw. Rüruprente interessant sein können. Auch die Absicherung gegen Risiken von Berufunfähigkeit, Berufsunfällen oder Berufshaftung wird behandelt. Selbstverständlich werden auch die zum Jahresanfang in Kraft getretenen Änderungen im Sozialrecht berücksichtigt.

Schließlich wird in dem Seminar vermittelt, worauf bei der Gestaltung von Arbeits- und Werkverträgen geachtet werden sollte.

Das Seminar ist kostenpflichtig.

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