Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)

+++Update: Die Antragsstellung war nur bis zum 30. April 2020 möglich+++ Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene können im Falle von Honorarausfällen im Zusammenhang mit COVID-19 über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die  GVL.

Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GBDA)

+++Update: Der Corona-Sofortnothilfe-Fonds wurde vollständig ausgeschüttet+++ Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GBDA) stellt für Theaterschaffende 50.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Coronakrise abzumildern. Antragssteller*innen, die ihre Notlage entsprechend begründen können, erhalten jeweils 500 Euro. Antragsberechtigt sind auch Nichtmitglieder der GBDA. Das Geld stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Einzelheiten und Informationen zum Antrag gibt es unter gdba@buehnengenossenschaft.de.

Verwertungsgesellschaft GEMA

+++Update: Die Gelder für den Corona-Hilfsfonds sind ausgeschöpft+++ Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat ein 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für ihre Mitglieder aufgesetzt. Das Programm besteht im Kern aus zwei Komponenten: einem „Schutzschirm LIVE“ für Komponisten und Textdichter mit Bühnenpräsenz sowie einem „Corona-Hilfsfonds“ für individuelle Härtefälle. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich. Antragsformular, Ausfüllhinweise und weitere Informationen findest Du hier. Für GEMA-Kunden gelten, sofern möglich, besondere Kulanzregelungen. Kunden wenden sich zur Klärung ihres Anliegens bitte an kontakt@gema.de.

Filmförderungsanstalt (FFA)

+++Update: Antragsfrist für das Hilfsprogramm war der 29. Mai 2020+++ Auch die Filmförderungsanstalt (FFA) hat ein Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, um – zusammen mit den Filmförderungen auf Bundes- und Landesebene – die Auswirkungen der Corona-Krise für die deutsche Film- und Kinowirtschaft abzumildern. Weitere Infos zum FFA-Soforthilfeprogramm findest Du hier. Am 17. Mai 2020 ließ sich der Pressemitteilung der Bundesregierung entnehmen, dass die Fördervoraussetzungen für das „Zukunftsprogramm Kino“ geändert und somit der Zugang zu Fördermitteln erleichtert wird.

Seit 1. August 2020 können Anträge zum Zukunftsprogramm Kino II gestellt werden. Das Programm richtet sich an Kinos, die die strukturellen oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramms Kino in der Fassung vom 18. Mai 2020 nicht erfüllen. Kinos, die diese Antragsvoraussetzungen erfüllen, sind nicht antragsberechtigt. Weitere Informationen findest Du hier.

FilmFernsehFonds Bayern

+++Update: Antragsfrist war der 30. April 2020+++ Der FilmFernsehFonds Bayern zahlt gewerblichen bayerischen Kinos seit dem 8. April 2020 Sofort-Prämien zur Existenzsicherung. Gewährt wird die Prämie pro Spielstätte als Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Antragsberechtigt sind alle bayerischen Kinos mit bis zu sieben Sälen (max. 4 Spielstätten pro Betreiber) und regelmäßigem Spielbetrieb (mind. 275 Vorstellungen pro Jahr). Ausschlusskriterium ist einzig die Prosperitätsklausel. Das unterschriebene Antragsformular sende bitte zum 30. April 2020 per Post oder E-Mail an sofortpraemie@fff-bayern.de. Weitere Informationen findest Du hier.

Kino-Investitionsprogramm 2021

Die Einreichfrist für das Kino-Investitionsprogramm 2021 endet am 30. Juni 2021, 18.00 Uhr. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen findest Du im Merkblatt Kino-Investitionsförderung

WICHTIG: Bei einer Förderung des Vorhabens über das BKM Zukunftsprogramm I und II in Höhe von 80% kann beim FFF Bayern kein weiterer Zuschuss beantragt werden, da der Eigenanteil mindestens 20% betragen muss.

Initiative Musik

+++Update: Die ersten zwei Bewerbungsrunden für das „Hilfsprogramm Musiker*innen“ sind abgeschlossen. Eine dritte wird für Anfang Januar 2021 vorbereitet; auch das Förderprogramm „Live 100“ geht in eine weitere Runde. Das Antragsverfahren ist für Ende 2020 geplant+++ Die Initiative Musik startet eine Spendenkampagne / ein Hilfsprogramm für Musiker*innen. Anträge können seit dem 24. April gestellt werden. Am 10. Juni wurde bekannt, dass die Initiative Musik in Kooperation mit der LiveKomm ein neues Förderprogramm ins Leben ruft, das sich an Livemusikspielstätten richtet.

Kunstnothilfe

Die Kunstnothilfe des elinor-Netzwerks unterstützt Kulturschaffende mit bis zu 1000 Euro. Die Hilfe basiert auf Spenden.

Sängerhilfe

Die Sängerhilfe des Oper Magazins in Kooperation mit der Manfred Strohscheer Stiftung unterstützt freischaffende Sänger*innen und Beschäftigte des Musiktheaters. Weitere Informationen findest Du hier.