Die Registrierungsplattform ist online. Das heißt, dass erste wichtige Informationen veröffentlicht wurden. Zum Beispiel: Der Fonds richtet sich sowohl an Kultureinrichtungen als auch an Kulturveranstaltende. Fördergegenstand sind die Mehrkosten für Strom, Gas und Fernwärme. Aktuell ist noch keine Antragstellung möglich – wenn sich daran etwas ändert, werden wir über unsere Kanäle informieren.
Für Kultureinrichtungen gilt folgendes:
Die förderfähigen Kosten einer privaten Kultureinrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 % des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben.
Bei öffentlichen Kultureinrichtungen bezuschusst der Kulturfonds Energie den nachgewiesenen förderfähigen Mehrbedarf der Energiekosten als maximale Förderquote in Höhe des regulären Bundesanteils, mindestens aber zu 50 %.
Kulturveranstaltende werden mit einer Pauschale unterstützt:
[Sie] werden sie mit einem Festbetrag gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraumes gefördert.
Quelle: Kultur Energiefonds (kulturfonds-energie.de)
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