Die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen und innovativen Entwicklung Bayerns bei. Häufig fehlen aber die finanziellen Mittel, um vielversprechende Projekte zu realisieren. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bietet mit einer Förderrichtlinie gezielte Unterstützung für Maßnahmenträger. In unseren Infoveranstaltungen bayernkreativFOKUS erfährst du, wie du eine Förderung beantragen kannst, um dein Projekt erfolgreich umzusetzen.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderrichtlinie richtet sich an Maßnahmenträger, also Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Unternehmen, die sich für die Kultur- und Kreativwirtschaft oder einzelne Teilmärkte einsetzen. Gefördert werden wirtschaftlich ausgerichtete Projekte und Formate – „von der Branche für die Branche“. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern zu stärken, Netzwerke auszubauen, Cross-Innovation-Projekte zu fördern und kreative Leistungen sichtbar zu machen.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Gefördert werden Maßnahmen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern stärken, vernetzen und weiterentwickeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung der Branche
  • Veranstaltungen – von Workshops bis hin zu Messebeteiligungen
  • Markterschließungsmaßnahmen
  • Cross-Innovation-Prozesse – branchenübergreifende Zusammenarbeit
  • Europäische Austauschprojekte

Wie sieht die Förderung aus?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • Pauschalförderungen: 2.000 Euro oder 5.000 Euro als Festbetragsfinanzierung für Veranstaltungen
  • Anteilfinanzierung für größere Vorhaben Der maximale Fördersatz beträgt 50 %, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Wer kann einen Antrag stellen?

Angesprochen sind Institutionen, Vereine, Unternehmen oder andere Einrichtungen, die mit ihren Projekten nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Branche oder einzelne Teilmärkte fördern. Das Vorhaben sollte Impulse für die Weiterentwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft geben und die Vernetzung innerhalb der Branche unterstützen.

Nächste Schritte: Teilnahme an bayernkreativFOKUS

Wenn dein Projekt eines der vier Förderziele unterstützt und du eine Förderung beantragen möchtest, ist die Teilnahme an einer unserer Infoveranstaltungen bayernkreativFOKUS dringend empfohlen. Bevor ihr in die konkrete Antragsberatung geht, sollten euch die Regularien bekannt sein, die wir in der Infoveranstaltung vorstellen.

Frist zum Einreichen von Anträgen

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat eine Frist von drei Monaten von der Einreichung der unterzeichneten Originale bis zum Beginn der Veranstaltung eingerichtet.

Anträge für Mittel aus dem laufenden Haushaltsjahr sind bis spätestens Mitte September (Frist: 15. September) einzureichen. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

Mehr Informationen & Antragstellung

Detaillierte Informationen findest du in unserem FAQ zur Förderrichtlinie sowie auf der Website des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern.

Das StMWi hat die Förderrichtlinien ins Leben gerufen und bayernkreativ mit der Beratung beauftragt. Nutze die Gelegenheit und bringe dein Projekt voran!