Die Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag, 18. November 2021, hat landesweit einen neuen Messwert festgelegt, nach dem sich die Beschränkungen richten: die Hospitalisierungsrate. Demnach gelten folgende Werte, die beachtet werden müssen. Ab heute (24. November 2021) gelten neue Regelungen.

Überschreitung des Schwellenwerts 3

Es gilt flächendeckend die 2G-Regel.

Überschreitung des Schwellenwerts 6

Es greift die 2G+ -Regel. Geimpfte und Genesene müssen einen Test vorweisen.

Überschreitung des Schwellenwerts 9

In Bayern wird ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000 das öffentliche Leben heruntergefahren. Es dürfen hier keine Veranstaltungen stattfinden, Gastronomie, Hotels, körpernahe Dienstleistungen, Sportstätten sowie kulturelle Einrichtungen müssen geschlossen werden. Der Hochschulbetrieb wechselt dabei von Präsenzlehre in die digitale Lehre. Schulen und Kitas sind davon nicht betroffen. Der Handel darf geöffnet bleiben, unterliegt allerdings der Regelung, dass pro Kunde statt zehn Quadratmetern jetzt 20 Quadratmeter vorgesehen werden.

Diese Regelungen werden aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter dem Wert von 1.000 liegt.

Darüber hinaus hat der Bayerische Landtag die folgenden Regelungen beschlossen:

Die 2G-Regelung wird für folgende Bereich verschärft:

Körpernahe Dienstleistungen, z. B. beim Friseur, in Universitäten, Hochschulen, sowie Musik- und Fahrschulen

Für ungeimpfte Personen führt der Freistaat Bayern Kontaktbeschränkungen ein:

Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf Jahren werden dabei ebenso wie vollständige Geimpfte oder Genesene werden nicht mitgerechnet.

Kultur- und Sportveranstaltungen

Kultur- und Sportveranstaltungen müssen in einem kleineren Rahmen stattfinden. Das bedeutet, die maximale Auslastung an Zuschauenden darf 25 % nicht überschreiten. Hier greift außerdem die 2G+ – Regel. Betroffen sind u. a. Opern, Theater, Stadien sowie Konzerte.

Clubs, Diskotheken, Bars sowie Schankwirtschaften und Gastronomie

Alle Clubs, Diskotheken, Bars sowie Schankwirtschaften in Bayern müssen in den nächsten drei Wochen geschlossen bleiben. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr.

Weihnachtsmärkte

Alle Weihnachtsmärkte in Bayern wurden abgesagt.