Du möchtest Anträge für das erste Quartal 2022 stellen? Seit 07. Januar 2022 ist die Überbrückungshilfe IV beantragbar – seit letztem Freitag nun auch die Neustarthilfe 2022. Antragsfrist ist in beiden Fällen der 30. April 2022.

Von der Überbrückungshilfe IV können weiterhin Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen Gebrauch machen, die mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch verzeichnen. Sie erhalten eine gestaffelte Fixkostenerstattung.
Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.