Die Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm für das 1. Quartal 2022 ist ab heute 12.01.2022 möglich.

Anträge für das 2. Halbjahr 2021 können noch bis Ende März 2022 eingereicht werden. Die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 ist bis Ende Juni 2022 vorgesehen.

Nach wie vor gilt: Es kann maximal ein Antrag pro Antragszeitraum gestellt werden!

Über das Programm

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe dient als Ersatz für coronabedingt entfallene Erwerbseinnahmen und hat zum Ziel, die privaten Lebenshaltungskosten der Betroffenen zu sichern.