Du hast für das letzte Halbjahr 2021 noch keinen Antrag gestellt? Keine Panik! Denn nun ist die Fristverlängerung offiziell. Du kannst die Antragsstellung bis 31. März 2022 nachholen.

Über das Programm

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe dient als Ersatz für coronabedingt entfallene Erwerbseinnahmen und hat zum Ziel, die privaten Lebenshaltungskosten der Betroffenen zu sichern.