In der Künstlersozialkasse Versicherte können auch 2022 bis zu 1.300 EUR dazuverdienen und bleiben trotzdem in der #KSK kranken- und pflegeversichert.

Im Juli beschloss der der Bundestag hat eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer/nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit. Diese „Corona-Sonderregelung“ galt zeitlich befristet bis zum 31.12.2021. Sie wurde jetzt bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass ein Zuverdienst bis zu 1.300 EUR neben der selbständigen Tätigkeit bis Ende 2022 möglich ist.