Du musstest wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Einschränkungen deine Öffnungszeiten reduzieren oder gar ganz schließen? Die Überbrückungshilfe III Plus kann auch bei freiwilliger Schließung beantragt werden, wenn eine Aufrechterhaltung des Betriebs unwirtschaftlich wäre. Diese Regelung gilt ab dem 01.11. bis 31.12.2021.

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV stehen bereits. Die Wirtschaftshilfe wird demnach bis 31. März 2022 verlängert.