Die Corona-Maßnahmen fallen in Bayern jedoch noch nicht gleich weg. Die Bayerische Landesregierung macht von der Übergangslösung Gebrauch: Bis zum 2. April bleiben viele der Regeln noch in Kraft. Nach dem 19. März fallen die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Bayern weg: Geschäfte sind wieder ohne Einschränkungen zugänglich. In Restaurants, Cafés, Bars und Festzelten gilt fortan die 3G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet.

Es darf wieder getanzt werden!

Ab dem 20. März fallen die Musik- und Tanzverbote für Clubs, Feste und Gastronomie. Jahrmärkte und Volksfeste können ebenfalls wieder stattfinden und somit Schaustellende dort wieder auftreten.

Die Maskenpflicht bleibt zentrale Schutzmaßnahme

Die Maskenpflicht weiterhin in Bayern in allen Innenräumen, also sowohl in Geschäften als auch bei Veranstaltungen (FFP2-Maskenpflicht). Für Kultur- und Kunstveranstaltungen gilt 2G, für Clubs und Diskotheken 2G plus, Zugang ist also nur in letzteren nur mit zusätzlichem Schnelltest möglich. Bei Gottesdiensten entfallen die Zugangsbeschränkungen, die Maskenpflicht jedoch bleibt in Kraft.

Weitere Lockerungen ab 02. April

Ab dem 2. April soll bundesweit ein „Basisschutz“ gelten. Die Maskenpflicht soll dann nur noch im Nah- und Fernverkehr gelten, in Pflegeheimen und Kliniken. Welche Einrichtungen in Bayern dann zusätzlich nur mit Maske zu betreten sind, wird noch definiert werden.  

Den Ländern bleibt überlassen, für Regionen oder Städte mit sehr dynamischem Infektionsgeschehen individuelle „Hot Spot-Regelungen“ zu erlassen.