Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben.

„Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. Dank weiterer Bundesmittel („Stabilisierungszuschuss“) in Höhe von rund 58,9 Mio. Euro wird der Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent begrenzt.“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales