Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Förderaufruf zur neuen „Games-Förderung des Bundes“ gestartet. Diese Förderrichtlinie bietet Akteurinnen und Akteuren im Games-Bereich die Möglichkeit, ihre kreativen Ideen und Projekte umzusetzen – mit gezielter finanzieller Unterstützung.

Mit dieser Förderrichtlinie wird die Entwicklung von Games gefördert. Diese reagieren auf Eingaben des Nutzers, dienen Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken und sind zur Veröffentlichung vorgesehen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden folgende Entwicklungsstadien eines Games:
1) Prototypen
2) Produktion

Im aktuellen Förderaufruf können Anträge ausschließlich auf Kostenbasis (AZK) gestellt werden. Förderfähig sind notwendige und unmittelbar projektbezogene Kosten. Dazu zählen insbesondere:

  • Personalkosten: für Mitarbeitende, die direkt am Projekt arbeiten (sofern nicht anderweitig finanziert),
  • Nutzungsrechte: für geschützte Namen, fremde Werke (Assets) und andere immaterielle Güter, die im Spiel verwendet werden,
  • Subunternehmer-Aufträge: bis zu 50 % der eigenen Personalkosten (inkl. Gemeinkosten/Kostenpauschale),
  • Feedbackkosten: zum Beispiel für Messeauftritte, Community-Management, Beta-Tests oder die Erstellung von Trailern,
  • Reisekosten: notwendige, projektspezifische Reisen,
  • Rechtsberatung: Kosten für projektspezifische Rechtsberatung und Sicherung von Immaterialgüterrechten,
  • Server- und Hardwarekosten: sofern diese über die übliche Arbeitsplatzausstattung hinausgehen.

Grundausstattung wie Büromieten, Bürokommunikation, Softwarelizenzen (zum Beispiel für Game-Engines oder Middleware) und Arbeitsplatzausstattung werden gemäß ANBest-P-Kosten abgegolten.

Zuwendungsempfangende

Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Entwicklung des Spiels verantwortlich leiten und prägen (Ausnahme: Verbund- und Ko-Produktionen).

Zuwendungen

Die zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben beziehungsweise -kosten für ein Projekt müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Die Förderquote beträgt für große Unternehmen max. 25 %, für KMU max. 45 % und für Start-ups max. 50 %. Der max. Zuschuss liegt bei 8 Millionen Euro.

Frist Förderaufruf

Dieser Förderaufruf gilt ab dem 30. Dezember 2024 und ist befristet bis zur Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs, längstens jedoch – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – bis zum 31. Dezember 2025.

Frist Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.