Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Förderaufruf zur neuen „Games-Förderung des Bundes“ gestartet. Diese Förderrichtlinie bietet Akteurinnen und Akteuren im Games-Bereich die Möglichkeit, ihre kreativen Ideen und Projekte umzusetzen – mit gezielter finanzieller Unterstützung.
Mit dieser Förderrichtlinie wird die Entwicklung von Games gefördert. Diese reagieren auf Eingaben des Nutzers, dienen Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken und sind zur Veröffentlichung vorgesehen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden folgende Entwicklungsstadien eines Games:
1) Prototypen
2) Produktion
Im aktuellen Förderaufruf können Anträge ausschließlich auf Kostenbasis (AZK) gestellt werden. Förderfähig sind notwendige und unmittelbar projektbezogene Kosten. Dazu zählen insbesondere:
- Personalkosten: für Mitarbeitende, die direkt am Projekt arbeiten (sofern nicht anderweitig finanziert),
- Nutzungsrechte: für geschützte Namen, fremde Werke (Assets) und andere immaterielle Güter, die im Spiel verwendet werden,
- Subunternehmer-Aufträge: bis zu 50 % der eigenen Personalkosten (inkl. Gemeinkosten/Kostenpauschale),
- Feedbackkosten: zum Beispiel für Messeauftritte, Community-Management, Beta-Tests oder die Erstellung von Trailern,
- Reisekosten: notwendige, projektspezifische Reisen,
- Rechtsberatung: Kosten für projektspezifische Rechtsberatung und Sicherung von Immaterialgüterrechten,
- Server- und Hardwarekosten: sofern diese über die übliche Arbeitsplatzausstattung hinausgehen.
Grundausstattung wie Büromieten, Bürokommunikation, Softwarelizenzen (zum Beispiel für Game-Engines oder Middleware) und Arbeitsplatzausstattung werden gemäß ANBest-P-Kosten abgegolten.
Zuwendungsempfangende
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Entwicklung des Spiels verantwortlich leiten und prägen (Ausnahme: Verbund- und Ko-Produktionen).
Zuwendungen
Die zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben beziehungsweise -kosten für ein Projekt müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Die Förderquote beträgt für große Unternehmen max. 25 %, für KMU max. 45 % und für Start-ups max. 50 %. Der max. Zuschuss liegt bei 8 Millionen Euro.
Frist Förderaufruf
Dieser Förderaufruf gilt ab dem 30. Dezember 2024 und ist befristet bis zur Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs, längstens jedoch – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – bis zum 31. Dezember 2025.
Frist Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.