Am 01. Juli 2020 ging nicht nur das Spielstättenprogramm online; auch Laienmusikvereine können nun ihren Antrag auf 1.000 Euro Unterstützung stellen.

Antragsberechtigt sind Vereine, die einem Laienmusikverband angehören. Die Antragsformulare werden durch den jeweiligen Laienmusikverband zur Verfügung gestellt und sind von den antragsberechtigten Vereinen bei ihrem Laienmusikverband einzureichen.

Der Vollzug erfolgt über den Bayerischen Musikrat sowie die Laienmusikdachverbände. Hilfreiche FAQs dazu findest Du hier.