Überbrückungshilfe: Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen sind, können ab sofort Anträge für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Hier findest du weitere Infos. Infektionsschutz: In Bayern gilt seit 04. April die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Neues Infektionsschutzgesetz in Deutschland ermöglicht Kulturveranstaltungen ohne Maskenpflicht

Die Corona-Maßnahmen sind auch in Bayern weitgehend gelockert worden und entfallen in vielen Bereichen ganz:

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte fallen komplett weg: Geschäfte sind wieder ohne Einschränkungen zugänglich. In Restaurants, Cafés, Bars und Festzelten gilt weder Maskenpflicht noch 3G-Zugangsbeschränkungen. Aber: Über das Hausrecht können Gastronomiebetriebe weiterhin an beiden Maßnahmen festhalten. Bitte informiere Dich bei den Betreibern über die gültigen Regeln.
  • Es darf wieder getanzt werden!
    Seit dem 20. März sind die Musik- und Tanzverbote für Clubs, Feste und Gastronomie aufgehoben. Jahrmärkte und Volksfeste können ebenfalls wieder stattfinden und somit Schaustellende dort wieder auftreten.
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Bayern in allen Einrichtungen der medizinischen Versorgung wie Kliniken, in Pflegeheimen sowie im öffentlichen Fern- und Nahverkehr. Für Kultur- und Kunstveranstaltungen ist die Maskenpflicht aufgehoben.

Den Ländern bleibt überlassen, für Regionen oder Städte mit sehr dynamischem Infektionsgeschehen individuelle „Hot Spot-Regelungen“ zu erlassen.