Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt 100 Künstlerinnen und Künstlern zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten). Für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 können noch bis 29. Juli 2022 Bewerbungen eingereicht werden.

Das passende Formular dazu findest du hier.

| Zum Atelierförderprogramm

Mit dem Atelierförderprogramm sollen die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern verbessert werden, damit sie sich möglichst frei von finanziellen Faktoren auf ihr kreatives Schaffen konzentrieren können. Die Anträge sind an die Regierung zu richten, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Künstlerin bzw. des Künstlers befindet.