Für Kulturveranstaltungen im Rahmen des Sonderfonds gilt nun die befristete Sonderregelung (18. November bis 28. Februar 2022): Freiwillige Absagen von Veranstaltungen werden als „pandemiebedingt“ anerkannt.

Unter folgenden Voraussetzungen wird die Absage als „pandemiebedingt“ akzeptiert:

  • Die Veranstaltung muss bereits registriert sein.
  • Die Registrierung ist für Veranstaltungen dann noch bis zum 23. Dezember möglich, wenn der Ticketverkauf für die Veranstaltung nachweislich bis spätestens 06. Dezember begonnen hatte.
  • Nur solche Kosten sind erstattungsfähig, die bis zum 23. Dezember 2021 entstanden sind.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hilft mit zwei Modulen: Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Über die Ausfallabsicherung können Veranstaltenden bei pandemiebedingter Absage Kosten erstattet werden.