Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es beim 2. Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht zu Berechnungsfehlern gekommen ist. Die Fehler gründen auf einer falschen Datenbasis und betreffen insbesondere den Bereich der Miniselbstständigen. Aber auch die beiden darüber liegenden Einheiten, Minierwerbstätige und Erwerbstätige, sind in der Folge nicht korrekt dargestellt. Die betroffenen Kennzahlen wurden daher neu berechnet und in einem Korrektur- und Aktualisierungsverzeichnis (Errata) als Ergänzung zum eigentlichen Bericht zusammengefasst. Hier stehen Dir ab sofort die aktualisierten Versionen der Kurz- und Langfassung zur Verfügung. 

Bei Erwähnung und Zitierung des Berichts, bitte mit folgender Angabe: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021.

Der zweite Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht wurde im März dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Fokus stand damit eine Branche, die sich über die letzten Jahre hinweg zu einer bedeutenden wirtschaftlichen und normativen Kraft entwickelt hat. Die Kultur- und Kreativwirtschaft treibt einen Prozess der gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderung an, der Gestalt annimmt in einer zunehmend von künstlerisch-kreativer Produktion, Zeichen und Affekten geprägten Wirklichkeit.

Die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft bot zuletzt annähernd 340.000 Menschen Arbeit und Sinn und damit 4,1 Prozent der Erwerbstätigen in der bayerischen Gesamtwirtschaft. Rund 47.700 Unternehmen und Selbstständige prägten 2018 das vielfältige Branchenbild. Erwirtschaften wurden 38,2 Milliarden Euro Umsatz. Die Bruttowertschöpfung kletterte auf 20,7 Milliarden Euro in 2018 und bedeutete einen Wertschöpfungsbeitrag von 3,7 Prozent an der bayerischen Gesamtwirtschaft. Damit lag die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft auf Platz 3 hinter dem Automobilbau und der Gesundheitswirtschaft und vor dem Maschinenbau.

Vorgestellt wurde zu Jahresbeginn die Kurzfassung des zweiten Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsberichts. Neben aktuellen Zahlen lieferte der Text zugleich Einschätzungen zur Entwicklung der Branche aus dem erweiterten kultur- und kreativwirtschaftlichen Produktionsfeld. Gemeint sind all diejenigen Personen und Einrichtungen, die das Branchengeschehen direkt oder indirekt mit beeinflussen (Fachverbände, Kammern, Behörden, Unterstützungseinrichtungen usw.). Abgeleitet wurden hieraus abschließend Ansätze zur Festigung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Branche.

Die Corona-Pandemie hat die Branche, nach allem was bislang bekannt ist, schwer getroffen. Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seit Mitte März dieses Jahres bedeuteten für weite Teile der Branche effektiv die Stilllegung ihrer Arbeit. Der physische Raum als Interaktionsfläche ging verloren, Aufträge wurden storniert, Umsätze brachen weg, Einkünfte blieben aus, Rücklagen (sofern überhaupt vorhanden) begannen zu schwinden. Staatliche Zuschüsse vermochten die finanzielle Not der Akteurinnen und Akteure kaum zu lindern. Offengelegt hat die Architektur der staatlichen Hilfs- und Unterstützungsprogramme ein Verständnis unternehmerischen Daseins, das an der Wirklichkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft, ihrer atypischen Beschäftigungsformen und zumeist immateriellen, zeichen- und affektbezogenen Arbeit, vielfach vorbeigeht. Konstruiert wurden Antragsszenarien, in denen sich die Kultur- und Kreativschaffenden in großer Zahl nicht wiederfanden – und nach wie vor nicht wiederfinden. Sach- und Betriebskosten etwa, darauf wurde schon vielfach hingewiesen, spielen als berücksichtigungsfähige Auslagen in der symbolischen Ökonomie keine besondere Rolle.  So überrascht es nicht, dass die staatlichen Finanzhilfen vielerorts nicht abgerufen wurden und werden.

Mit der nun folgenden Veröffentlichung der Langfassung des Berichts, ausführlichem Zahlenmaterial und vertiefenden Analysen, möchte das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft noch einmal ganz deutlich machen, dass die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft einen erheblichen Wirtschaftsfaktor und eine kritische Ressource ökonomischer und gesellschaftlicher Transformation darstellt. Hilfen zur Überbrückung unverschuldeter, wirtschaftlicher Schieflagen infolge der Corona-Krise sind daher nicht als Subventionen einer bedürftigen Branche misszuverstehen, sondern als notwendige Investitionen in die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Bayern zu begreifen. Der Bericht ist in seinen Ausführungen immer noch hochaktuell. Er zeigt die Potenziale dieser Branche ebenso wie die sozio-ökonomische Stellung, die diese Branche bereits heute innehat. Auch die Analysen haben zumeist weiterhin Bestand. Mehr noch, einige der beschriebenen Problemlagen wurde durch die Krise noch einmal verschärft. So hat die wirtschaftliche Not vieler Teilmärkte enorme Fliehkräfte freigesetzt und die ohnehin ausgeprägten Vereinzelungstendenzen noch einmal verstärkt. Die Zusammenführung und Verdichtung der Branche nach innen wird so als wichtige Aufgabe bleiben, um die politische Selbstwirksamkeit der Branche zu erhöhen. Auch andere, grundsätzliche Fragen wie etwa jene der (Be-)Wertung, Finanzierung und Vergütung kultur- und kreativwirtschaftlicher Leistungen sind noch einmal stärker in den Fokus gerückt und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

Die Langfassung des zweiten Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht verschafft dem interessierten Leser einen tiefen Einblick in das kultur- und kreativwirtschaftliche Geflecht in Bayern, dessen Entwicklung in den letzten Jahren (2013-18) ebenso wie die sich daraus ergebenen Handlungsperspektiven. Die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Kraft und sollte als solche dringend gewürdigt und gestärkt werden.

Wir freuen uns auf den (weiteren) Austausch mit Dir/Ihnen.

Nachfolgend finden sich zusammengefasst die unterbreiteten Handlungsempfehlungen:

Punkt 1. Erweiterung des Denk- und Handlungsrahmens
Kultur- und kreativwirtschaftliche Förderung hierzulande folgt einer engen Betrachtung allein wirtschaftlicher Austauschverhältnisse im Sinne der Umsetzung von Gütern und Schutzrechten. Ausgebildet, vermehrt und gehandelt werden jedoch auch Formen kulturellen, sozialen und symbolischen Kapitals. Sie sind als Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges der Branche anzuerkennen, zu untersuchen und förderpolitisch zu adressieren.
Punkt 2. Anbindung an europäische Kulturagenda
Die europäische Kulturagenda schafft im Sinne der Subsidiarität einen konkreten Handlungsrahmen für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft. Es empfiehlt sich hieran zu orientieren und zur Förderung einer „kulturbasierten Kreativität“ die Förderung der ästhetischen Bildung, Entwicklung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie die Ausbildung notwendiger Kompetenzen zu forcieren.
Punkt 3. Festigung der Branchenidentität
Gefordert ist eine politische Idee von Kultur- und Kreativwirtschaft (im Sinne einer Beantwortung de Frage, wie/ was Kultur- und Kreativwirtschaft sein sollte, nicht wie/was sie ist), hinter der sich die Branche versammeln kann. Es gilt die Binnensegmentierung der Branche stärker in den Blick zu nehmen und jenseits der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch die interne Verzahnung zielgerichtet, ökosystemisch zu fördern.
Punkt 4. Überwindung der Vereinzelung
In ihrer fragmentierten Gestalt verliert die Branche an politischer Prägnanz. Die Vielgestaltigkeit gilt als Wesenskern der Branche und wichtige Grundbedingung ihrer Innovationsfähigkeit. Sie ist zugleich aber auch Ursache einer Vereinzelungstendenz, die sich über die Interessenvertretungen fortsetzt. Anzustreben ist daher eine Form der ständig strukturierten Zusammenarbeit auf Ebene der Verbände.
Punkt 5. Stärkung der Verbundaktivitäten
Die zunehmende, technikgestützte Vernetzung beeinflusst nicht nur Inhalt und Form der Arbeit, sondern unterläuft die etablierten Grenzen künstlerischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Praxis. Besondere Aufmerksamkeit bedürfen kooperative Arbeiten der Branche mit anderen Wirtschaftszweigen sowie den Bereichen Bildung, Forschung und Wissenschaft als Teil tragfähiger Wissensallianzen.
Punkt 6. Zusammenführung von Technik und Kultur
Technik und Kultur bedingen sich wechselseitig. Ziel muss es sein, dualistische Betrachtungsweisen zu Gunsten eines ganzheitlichen Verständnisses weiterzuentwickeln. Auch in der Wissenschaft rückt das wechselseitige Verhältnis der Sphären von Technik und Kultur zunehmend in den Fokus. Hier gilt es anzusetzen und die Branche als wichtigen Gesprächspartner einzubinden.
Punkt 7. Forscherische Begleitung der Branche
Erforderlich ist eine wissenschaftliche Begleitung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Branche ist nicht nur in ihrer Gestalt ungewöhnlich, sondern auch dahingehend, dass sie bislang weitgehend isoliert vom wissenschaftlichen Erkenntnisprozess handelt. In Abwesenheit relevanter Forschung hat sie wenig Möglichkeit ein Bewusstsein ihrer selbst zu entwickeln und sich in aufgeklärter Weise zu professionalisieren. Gefordert sind zugleich neuartige Forschungsinfrastrukturen, die es ermöglichen fließende Übergänge zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft zu realisieren.
Punkt 8. Förderung in der Fläche
Die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Oberbayern konzentriert. Gleichwohl ist die Branche in ihrer Vielfältigkeit auch in der Fläche vertreten, wo sie spezifische Kompetenzprofile ausgebildet hat. Diese gilt es in stärker in den Blick zu nehmen und ökosystemisch zu fördern. Die Aktivierung des ländlichen Raums bedingt insbesondere den Aufbau von Strukturen zur Vernetzung und Zusammenarbeit vor Ort, d. h. auf lokaler und regionaler Ebene (z. B. durch Hub-Strukturen und die Verwirklichung dritter Orte).
Punkt 9. Schaffung breiterer Renditebasis
Die Finanzierung kultur- und kreativwirtschaftlicher Unternehmungen bleibt schwierig, der Zugang zum freien Geldmarkt vielen Teilen der Branche verschlossen. Eine der Ursachen ist, dass die Wertdimensionen kultur- und kreativwirtschaftlicher Leistungen bislang nur unzureichend erfasst werden Es gilt die Ertragskomponenten der Branche in ihrer Ganzheitlichkeit sichtbar und kalkulierbar zu machen und im Rahmen eines angepassten Bewertungssystems zu würdigen. Gleichzeitig sind die Schutzrechte der Akteur*innen und damit deren ökonomisches Kapital zu sichern.
Punkt 10. Festigung der Institutionen Bayerns
Bayern verfügt über starke und vielfältige Förder- und Unterstützungseinrichtungen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Um die Wirkungseffekte dieser Einrichtungen zu steigern, ist ein verstärkt kooperatives Handeln notwendig. Insbesondere der Aufbau und die Stärkung kommunaler Strukturen ist von Bedeutung und sollte entsprechend gefördert werden.
Für Rückfragen steht Dir/Ihnen gerne unser Branchenexperte
Dr. Henning Berthold als Ansprechpartner zur Verfügung.

berthold@bayern-kreativ.de | T: 0911-20671-433